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Im Oktober werde ich ein Studium an der Rheinischen
Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn beginnen. Ich
bin zwar noch nicht eingeschrieben, weil der dafür
vorgesehene Zeitraum erst Mitte September ist. Aber da
ich ein Fach ohne Zulassungsbeschränkung im Blick habe
und ich ohnehin schon vor meiner Immatrikulation an
einem Vorkurs teilnehmen werde, kann ich diesen Plan
getrost als Faktum hinstellen.
Inzwischen habe ich auch eine Unterkunft in der
ehemaligen Bundeshauptstadt gefunden. Als armer
Student, der zudem niemanden kennt, der in der gleichen
Stadt zu studieren gedenkt, entschied ich mich für
eine Bewerbung in den örtlichen Studentenwohnheimen.
Nachdem ich das nervenaufreibende Prozedere des
Bewerbungsprozesses durchgemacht hatte, musste ich
feststellen, dass die Informationslage im Internet
diesbezüglich ziemlich dürftig ist. In meinem
heutigen Artikel werde ich diese Lücke also vorerst
mit ein bisschen Detailwissen zu schließen
versuchen.
Die Zuteilung der Plätze in sämtlichen
Studentenwohnheimen Bonns ist inzwischen nahezu
komplett an das Studentenwerk übergegangen, soweit ich
das überblicke. Nähere Informationen zum
Bewerbungsprozess und zu den 38 Wohnanlagen (mit über
4200 Plätzen) sollte man auf der entsprechenden
Homepage des Studentenwerks bekommen [1].
Man kann aber nicht gerade behaupten, diese Webseite
sei uneingeschränkt übersichtlich, verständlich und
vollständig.
So wird man zwar problemlos zu der Information
gelangen, dass die Bewerbungsfrist der 20. August ist
(zum Sommersemester: 20. Februar). Wie das
Bewerbungsverfahren aber konkret abläuft, wird aber
auch unter dem Punkt "Bewerbung" nicht besonders
deutlich beschrieben. Zunächst einmal ist zu betonen,
dass beim Bewerbungsverfahren des Studentenwerks
völlig egal ist, wie früh man sich bewirbt: Am Ende
der Bewerbungsfrist gibt es eine Verlosung der Plätze
unter allen Bewerbern, die dabei sämtlich
gleichberechtigt sind.
Kein Vorteil für Frühaufsteher also - das mag
für manchen Spätzünder gerecht klingen, bringt aber
für jeden einige Nachteile mit sich: Wenn am 20.
August die Bewerbungsfrist vorbei ist, beginnt die
Bearbeitung der Bewerbungen. Es kann also durchaus bis
Anfang September dauern, bis man überhaupt eine
Rückmeldung in Form einer Losnummer erhält. Wer im
September schon nach Bonn muss, weil er dort an
Vorkursen teilnehmen will, wird in zeitliche
Bedrängnis geraten. Die eigentliche Verlosung findet
dann erst Mitte September statt und so ist nicht damit
zu rechnen, dass man sein Zimmer üblicherweise vor
Oktober schon beziehen kann.
Sollte man nach der Verlosung noch immer auf der
Straße stehen, wird es eng, auf anderem Wege eine
Wohnung zu finden. Eine gewisse Chance besteht, in
Sonderverlosungen Ende September und Oktober mit seiner
Losnummer kurzfristig ein Zimmer in einem Wohnheim zu
ergattern.
Die unangenehme Unsicherheit, die mit dem spät stattfindenden Losverfahren einhergeht, hat das Studentenwerk inzwischen anscheinend dazu veranlassen können, über eine Änderung des Bewerbungsverfahrens nachzudenken. Diese Information konnte mir eine freundliche Dame des Studentenwerks am Telefon geben. Nicht zuletzt, weil die Angaben in diesem Artikel also womöglich bald ihre Gültigkeit verlieren könnten, ist es sehr hilfreich und sinnvoll im Falle von Unklarheiten beim Studentenwerk anzurufen. Bei mir hatte das die angenehme Folge, dass ich veranlassen konnte, schon im September ein Zimmer zu bekommen.
Zu den einzelnen Wohnanlagen bleibt noch Folgendes zu erwähnen: Nur wenige verfügen über eine eigene Homepage und fast keine hat dort wirklich hilfreiche Informationen und Bilder über die Zimmer und die Anlage. Selbst die Webseite des Studentenwerks hat nicht für jedes Wohnheim, das man auf dem Bewerbungsbogen auswählen kann, eine Informationsseite. Um die Beschreibungen auf den Seiten des Studentenwerks zu verstehen, bedarf es außerdem des Vorwissens über einige Begriffe: Unter Appartement versteht man ein Zimmer für eine Person mit Kochecke/Küche und Dusche/WC. Für ein Doppelappartement, in dem zwei Personen Platz finden, kann man sich nur anmelden, wenn man bereits einen Mitbewohner hat. Den Halbappartements fehlt in der Regel die Kochmöglichkeit und in den so genannten Einzelzimmern, die überwiegend vorhanden sind, teilen sich fünf bis zehn Bewohner eine Küche und zwei bis drei Duschen und Toiletten. Einzelzimmer sind dabei in so genannten Wohnbereichen gruppiert, die einige Ähnlichkeit mit Wohngemeinschaften (WGs) aufweisen.
Wenn man also in Bonn in einem Studentenwohnheim unterkommen möchte, bringt eine frühe Bewerbung nichts - die Bewerbungsfrist sollte natürlich trotzdem eingehalten werden. Eine komplette Liste der wählbaren Wohnheime gibt es ausschließlich auf dem Bewerbungsbogen. Informationen zu den einzelnen Wohnheimen erhält man meist nur über die Webseite des Studentenwerks (Menüpunkt: Wohnanlagen) und natürlich vor Ort und auf Anfrage. Man sollte sich darauf einstellen, in zeitlichen Bedrängnis zu geraten, wenn man über das Losverfahren keinen Platz bekommt. Bei allen Rückfragen, Unklarheiten, Beschwerden und Wünschen sollte man unbedingt in direkten Kontakt mit dem Studentenwerk treten - am besten per Telefon. Dort erhält man in der Regel schnelle und freundliche Hilfe und den ein oder anderen Sonderwunsch ist man dort zu erfüllen auch nicht völlig abgeneigt.
Seit mehr als zwei Wochen
findet kein Unterricht mehr statt. Die schriftlichen
Prüfungen sind schon über zwei Monate her
(unvorstellbar!) und eigentlich hatte sich seit den
Osterferien nur noch ein unerträglicher, sinnloser
Druck aufgebaut, der sich heute endlich lösen konnte:
Alle Noten stehen fest, alle Prüfungen sind
durchgestanden - das Abitur ist geschafft, die Schule
ist vorbei - für immer!
Die allgemeine Hochschulreife wird zuerkannt.
Am heutigen Tag kann ich also endlich mit der Schule
abschließen - mir steht nur noch die formale Übergabe
des Abitur-Zeugnisses bevor. Mein Vater hat mich
bereits gewarnt, dem emotionalen und psychischen Stress
nicht sofort eine Entspannungsphase folgen zu lassen -
davon bekomme man häufig Migräne.
Das Gefühl der Entspannung ist aber gar nicht so
groß, wie man vermuten würde: Die Gedanken um die
letzten Schultage und Prüfungen dominierten meine
Gedanken in letzter Zeit so sehr, dass ich jetzt nicht
einfach umschalten kann.
Nie in der gesamten Schulzeit gab es so starke
Stimmungsschwankungen in der Schülerschaft wie jetzt.
Die Bekanntgabe von Noten wurde fast immer von
ausgelassener Freude oder ungehemmter Wut und Trauer
begleitet. Wer sein Ergebnis mit Fassung oder gar
Gleichgültigkeit hinnahm, bildete die Ausnahme und
ging völlig in der Masse der Lachenden und Weinenden
unter.
Dazu kamen unzählige ausgelassene Abi-Partys und
ständig liefen im Hintergrund die Vorbereitungen für
Abi-Gag, Abi-Ball, Abi-Zeitung und all die anderen
Dinge, zu denen sich Abituriente traditionell selbst
verpflichten.
Der Ausnahmezustand seit spätestens 13.2 sucht
seinesgleichen.
Die Vormittage sind zwar bereits seit über zwei Wochen frei. Damit entfallen Hausaufgaben und die "normalen" Arbeiten. Aber unterschwellig spürt man zu jedem Zeitpunkt, wie im Hintergrund die Uhr tickt - der Countdown zur nächsten Prüfung. Und genau diese tickende Uhr scheine ich jetzt gar nicht mehr loszuwerden, obwohl doch keine Prüfung mehr bevorsteht. Ich merke schon, wie sich mein Kopf den nächsten zeitlichen Orientierungspunkt sucht... Abi-Gag, Abi-Ball, Einschreibungsfrist, Vorsemester, Semesterbeginn, .. . . .
Das fünfte Prüfungsfach im
(hessischen) Abitur birgt seine ganz eigenen
Besonderheiten: Der Schüler kann hier zwischen einer
mündlichen Prüfung, einer Präsentationsprüfung und
einer so genannten besonderen Lernleistung wählen. Der
dritte Begriff ist dabei schon fast ein Mysterium und
es scheint so, als würden auch kaum mehr als 5% der
Schüler sich für eine solche "besondere Lernleistung"
(BLL) entscheiden.
Eine BLL ist gemäß einer Info-Broschüre des
Kultusministeriums Hessen "eine Arbeit, in der eine
Aufgabenstellung selbstständig konzipiert, bearbeitet,
reflektiert und dokumentiert wird". Sie wird "im Rahmen
oder Umfang eines Kurses von mindestens zwei
Halbjahren" erbracht. [1]
Eine Eigenheit der BLL ist, dass sie sogar im Rahmen
eines Leistungskurses erbracht werden kann, sodass man
mit diesem Leistungskurs praktisch zwei der fünf
Prüfungen abdeckt. Außerdem fließt die erreichte
Note vierfach in die Abiturnote ein - andere Prüfungen
zählen dreifach und werden durch die 13.II-Note des
entsprechenden Prüfungsfaches ergänzt.
Zugegebenermaßen erscheint der Aufwand für eine BLL
unangemessen hoch: Immerhin geht es hier schon nach
Voraussetzung um mindestens zwei Halbjahre Arbeitszeit,
wohingegen einer mündlichen Prüfung in wenigen Wochen
hinreichend Vorarbeit geleistet werden kann.
Attraktiv ist die BLL also nur für Schüler, die ihre
Freizeit ohnehin gerne mit einem passenden Thema
füllen oder füllen wollen. Jemand, der sich schon
immer für sein Heimatdorf interessierte, kann sein
Hobby ins Abitur einbringen, indem er eine schriftliche
Arbeit über die Dorfgeschichte oder über bestimmte
Aspekte der Dorfgeschichte anfertigt. Wer in einem
Musikinstrument Unterricht erteilt, kann seine
Erfahrungen mit bestimmten Unterrichtsmethoden oder mit
z.B. behinderten Musikschülern in einer schriftlichen
Arbeit auswerten.
Nun hat natürlich nicht jeder solche
außergewöhnlichen Hobbys. Kaum jemandem ist aber
bewusst, dass auch "ein umfassender Beitrag aus einem
vom Land geförderten Wettbewerb" [2] als BLL gilt. Und
da sprechen wir über all die Teilnehmer von "Jugend
forscht", "Jugend musiziert", "Geschichtswettbewerb des
Bundespräsidenten", aber auch von "Bundeswettbewerben"
(Mathematik, Informatik, Sprachen, ...) und
"Olympiaden" (Physik, Chemie, Mathematik).
Eine zwar unvollständige und veraltete, aber
einigermaßen hilfreiche Liste geförderter Wettbewerbe
findet sich auf dem Bildungsserver Hessen [3].
Ich habe die Chance genutzt, indem ich meine Teilnahme
an den ersten zwei Runden des Bundeswettbewerbs
Mathematik als BLL einfließen ließ. Leider stand man
dieser Wettbewerbs-Variante der BLL an meiner Schule
kritisch gegenüber: Die Aufgaben seien nicht
"selbstständig konzipiert". Damit berief man sich
allerdings auf die oben genannte Info-Broschüre, die
keine rechtliche Verbindlichkeit hat. In der VOGO
selbst findet sich an geeigneter Stelle (§24 Abs. 5)
nämlich nichts in dieser Form.
Man forderte mich dennoch dazu auf, die
Wettbewerbsaufgaben in einen begleitenden und
kommentierenden Text einzubetten, in dem ich verwendete
Methoden vorstelle und erläutere. Das tat ich und
bekam damit am Ende tatsächlich eine ziemlich gute
Punktzahl.
Trotzdem würde ich mir wünschen, dass Schulen in Zukunft auch die "bloße" Wettbewerbsteilnahme bzw. die erzielten Erfolge direkt als BLL akzeptieren. Es handelt sich bei den genannten Wettbewerben schließlich nicht um Unternehmungen, die man so nebenbei erledigen kann. Wer dort wirklich etwas erreicht, hat es absolut verdient, seine Erfolge auch ins Abitur einfließen lassen zu dürfen. Außerdem findet durch eine schulische Anerkennung der Wettbewerbsleistung eine indirekte Förderung der Teilnahme an solchen Wettbewerben statt, was ich für eine höchst erstrebenswerte Sache halte.
Dass ich die VOGO nicht völlig falsch ausgelegt habe,
behaupte ich vor allem deswegen, weil mir drei andere
Schüler aus Hessen bekannt sind, die eine
Wettbewerbsteilnahme ohne Beanstandungen als BLL
einbringen durften.
Die "eigene Konzeption" der Aufgabenstellung halte ich
im übrigen prinzipiell nicht für notwendig. Immerhin
sind die Aufgabenstellungen der meisten Wettbewerbe
weitaus anspruchsvoller als irgendeine selbst gestellte
Aufgabe sein könnte. Und schließlich wäre es doch
schade, wenn ein Schüler sich nur deswegen gegen eine
BLL entscheiden würde, weil ihm keine geeignete
Aufgabenstellung in seinem Fachgebiet (man denke dabei
nur an Mathe) einfallen will, obwohl er womöglich
einen beachtlichen Eifer in dieser Sache an den Tag
legt, der ihm sonst nicht angemessen im Abitur
angerechnet werden könnte.
[1] schulserver.hessen.de/da...eleonoren/files/VOGOBG.pdf
[2] hessen.de/irj/HKM_Intern...cc6-1811-f3ef-ef91921321b2
[3] gymnasium.bildung.hessen...ews_wettbewerbe/index.html
In der Technology
Review vom Februar 2010 erschien in der Reihe
"Technische Bildung" der Artikel "Der dritte Weg" [1],
in dem es um die seit 2009 deutschlandweite
Bildungsrichtlinie geht, nach der die allgemeine
Hochschulreife nicht mehr nur Abiturienten eines
allgemeinbildenden Gymnasiums vorbehalten ist, sondern
auch gelernten Meistern aus allen handwerklichen
Berufszweigen der Weg an die Universitäten
Deutschlands offen steht.
Obwohl die Kultusministerkonferenz (KMK) bereits im März 2009 eine "bundesweit einheitliche Regelung" beschloss, kann der Meister und Techniker bis jetzt nur in wenigen Bundesländern an die Uni. Die übrigen Bundesländer werden aber wohl folgen.
Wer also schon immer eine handwerkliche oder technische Lehre machen wollte, weil ihn die Schule schon vor der Oberstufe langweilte, dem eröffnen sich hiermit ganz neue Karriere-Chancen. Bis jetzt war die Karriere-Leiter für die meisten Handwerker ziemlich schnell erklommen. Nach dem Meistergrad blieb nicht viel Luft nach oben. Mit der neuen Möglichkeit, etwa ein vollwertiges Ingenieursstudium anzuhängen, das übrigens auch - wie in dem TR-Artikel ausführlich beschrieben - neben dem Beruf absolviert werden kann, öffnen sich natürlich ganz neue Türen.
Wer sich näher informieren will, dem lege ich den TR-Artikel ans Herz - das Heft 2010.02 kann online portokostenfrei bestellt werden [2]. Außerdem gibt es eine Info-Sammlung zum Thema auf dem Deutschen Bildungsserver [3]. Dort wird auch gelistet, welche Bundesländer die Regelung der KMK bereits hinreichend umgesetzt haben.
Einen kurioses Beigeschmack erhält die Geschichte, wenn man bedenkt, dass jetzt Zimmermänner Chirurgen und Schlosser Richter werden könnten. Allerdings darf man sich vom ungewöhnlichen Klang nicht irritieren lassen - denn die Studiengänge werden ja nicht leichter und so wird wohl kaum ein unzureichend befähigter Handwerker Jurist werden können. Sollte ein ehemaliger Schreiner tatsächlich verspätet Arzt werden, so kann ich dem nur positives abgewinnen, denn jeder, der genug Ehrgeiz und Talent mitbringt, um ein Medizin-Studium zu schaffen, ist ausreichend für diesen Job qualifiziert - egal ob mit oder ohne Abitur!
Lediglich die ohnehin bereits überfüllten Hörsäle könnten unter den hinzukommenden Studiumsanwerbern bersten. Aber diese Aussicht liegt wohl noch fern - denn es wird nicht wirklich mit einem so starken Interesse seitens der Meister und Techniker zu rechnen sein.
[1] heise.de/tr/artikel/Seri...Der-dritte-Weg-910795.html
[2] heise.de/kiosk/einzelhefte/tr.shtml
[3] bildungsserver.de/zeigen.html?seite=3578
In der dänischen Stadt
Århus wohnen immerhin dreihunderttausend Einwohner.
Für Dänemark ist das beachtlich. Neben den vielen
Einwohner, dem schönen Stadtbild und dem
bemerkenswerten Anfangsbuchstaben hat diese Stadt noch
etwas anderes zu bieten: "Det Jyske
Musikkonservatorium" (DIEM). [1]
Die "Royal Academy of Music" ist aber nicht nur ein gewöhnliches Musikkonservatorium. Hier kann man abgesehen von den klassischen musikalischen Bildungswegen einen ganz besonderen Studiengang absolvieren: "Bachelor in Electronic Music". Daran können sogar verschiedene spezialisierte Master-Studiengänge angehängt werden.
Dass aus Dänemark gute elektronische Musik kommt, weiß ich schon länger [2]. Es ist umso aufregender zu erfahren, dass meine geliebte elektronische Musik inzwischen sogar einen eigenen Studiengang bekommen hat. Ich bin gespannt, ob man in den nächsten Jahren von dem ein oder anderen Abgänger dieser Hochschule etwas hören wird.
Wie bei allen künstlerischen Studiengängen ist auch hier das Auswahlverfahren ziemlich streng. Es werden nicht allzu viele Bewerber genommen und man muss bereits einige "Werke" vorzeigen können. Eventuell wird man zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen. Die Lehrveranstaltungen werden aber anscheinend auf Englisch abgehalten.
[1] diem.dk (Man kann
die Seite auch auf Deutsch anzeigen lassen)
[2] myspace.com/trentemoeller

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