tovotu

28. Oktober 2009
Verwendung von Wappen und Flaggen auf Webseiten

Über viele Umwege, die ich jetzt nicht aufzählen kann und werde, bin ich neulich auf das Blog "Du bist Hesse" gestoßen - beziehungsweise auf einen ganz bestimmten Artikel [1], der den Brief einer Dame vom Kultusministerium zitierte. Darin hieß es:

Nach geltendem Recht ist es verboten, unbefugt das Wappen eines Landes oder dessen Dienstflagge zu benutzen. Auch Wappen, Wappenteile oder Flaggen, die den offiziellen zum Verwechseln ähnlich sind, dürfen nicht verwandt werden.

Es handelt sich bei der Webseite übrigens um ein politisches aber durchaus privates Blog, auf dem zu damaligen Zeiten wohl noch der Hessische Löwe irgendwo in das Design eingebaut war.

Natürlich hat die Dame vom Kultusministerium Recht, wie aus dem "Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Hessen" [2] hervorgeht. Aber dass diese strengen Regeln für die Benutzung des Landeswappens und vor allem der Flagge bestehen und auch konsequent durchgesetzt werden, hätte ich nicht vermutet. Ich bin in Zukunft also vorsichtig, wenn ich einen hessischen Löwen irgendwie als Artikelbild oder ähnliches verwenden möchte.

  1. dubisthesse.de/2006...d-die-letzte-reaktion
  2. jurpc.de/hessenrech...G/HoheitszeichenG.htm

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