tovotu

1. März 2007
MP3 Player konfisziert - Diebstahl?

Während des Unterrichts MP3-Player gehört, Lehrer hat es gesehen, MP3-Player weg! Kommentar des Lehrers: "Elektronische Geräte wie der MP3-Player sind verboten, weil sie dich vom Unterricht ablenken. Du bekommst das Ding in einer Woche wieder!" Eine inzwischen häufig gesehene Szene in deutschen Schulen. Doch was steckt hinter der Aussage des Lehrers? Darf er das Gerät einfach so mitnehmen? Oder ist das sogar Diebstahl? Ich habe versucht in einer kurzen Recherche Licht in die dunklen Ecken der hessischen Schulgesetze zu bringen.

Bei der Suche nach "Handyverbot Schule" spuckt Google immerhin grob über 45000 Suchergebnisse aus.[1] Ganz oben grinsen den Suchenden die "10 Gründe gegen ein Handy-Verbot an der Schule" von jetzt.de an. Anlass der Auseinandersetzung dieses Themas von jetzt.de ist - wie auch bei den nachfolgenden Ergebnissen - ein Beschluss der bayerischen Landesregierung im März 2006, nach dem die Benutzung und Mitführung von betriebsbereiten Handys in der Schule geahndet wird.[2] Von anderen Bundesländern hört man nichts - allenfalls eine Meldung, dass es in NRW kein Handyverbot gibt.

Wenn sich schon zu Handyverbot nahezu nichts finden lässt, dann wird wohl auch die Benutzung anderer elektronischer Geräte wie Musikspielern nicht grundsätzlich verboten sein, oder? Eine gründliche Durchsuchung des Hessischen Schulgesetzes auf der Seite des Kultusministeriums bringt nur einen kurzen Hinweis zu der Maßnahme der "Wegnahme von Gegenständen, die den Unterricht oder die Ordnung der Schule stören oder stören können."[3] Wann und ob der Gegenstand wieder ausgehändigt werden muss, ist zwar nicht durch ein Gesetz, aber immerhin durch eine Richtlinie in "Hinweise zum Verfahren bei pädagogischen Maßnahmen" geregelt.[4] Demnach sind konfiszierte Gegenstände "in der Regel am Ende des Unterrichtstags zurückzugeben" - unter Umständen auch über den Umweg der Eltern.

Letzlich kann man sagen, dass der Lehrer vom Anfangsbeispiel sich allenfalls durch die Schulordnung der betroffenen Schule schützen kann, wobei unklar ist, inwiefern eine entsprechende Klausel überhaupt rechtskräftig wäre. Ansonsten könnte man sein Verhalten rigoros sogar als Diebstahl bezeichnen. Das ist übrigens auch das Ergebnis zahlreicher Diskussionen in verschiedenen Foren zu dem Thema. Eine rechtlich verbindliche Aussage dazu kann ich aber natürlich nicht machen - im Zweifel werden wir es erst wissen, wenn es zum ersten Mal eingeklagt wird.

  1. 01.03.2007: google.de/search?aq...bot+schule&btnG=Suche
  2. heise.de/newsticker/meldung/71400
  3. kultusministerium.h...901-be59-2697ccf4e69f
  4. PDF-Datei: kultusministerium.h...222222222222,true.pdf

Kommentare

ICh 2. März 2007

Also auf der Winfriedschule gibt es da so Paragraphen zu Handy und Musikspielern.
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