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9. September 2016
Die Zuständigkeit des Umweltministeriums

Im Zusammenhang mit dem von Umweltministerin Barbara Hendricks vorgeschlagenen Integrierten Umweltprogramm 2030 wird gerne das Thema der Zuständigkeit des Umweltministeriums (BMUB) thematisiert. Tatsächlich spricht Hendricks das Thema am Ende ihres Vorwortes sogar selbst an: "der ökologische Wandel lässt sich nur in einer breiten Allianz von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft gestalten".

Damit schneidet sie sich ins eigene Fleisch: So, wie sie im Moment von dem "Zuständigkeitsbereich meines Hauses" spricht, schränkt sie ihre Zuständigkeit völlig zu Unrecht ein. Mitnichten sind Themen wie Bildung, Wirtschaft oder Landwirtschaft außerhalb des Zuständigkeitsbereichs ökologischer Fragestellungen. Ganz im Gegenteil ist in Fachkreisen schon lange bekannt, dass Umwelt ein Querschnittsthema ist. Wie in einem früheren Artikel erwähnt, ist der Schutz der "natürlichen Lebensgrundlagen [...] durch die vollziehende Gewalt" (also die Ministerien) in Paragraph 20a sogar grundgesetzlich verankert. Damals legte ich außerdem dar, wie insbesondere das Thema Biodiversität nicht lediglich die sonstigen Aspekte des Zusammenlebens von Menschen bereichert, sondern ein integraler Bestandteil und Grundlage jedes Zusammenlebens ist.

Eine Frage der Paradigmen von Politik überhaupt

Ökologisch nachhaltige Politik ist eine Frage der Paradigmen von Politik überhaupt. Es gibt nicht "die" Umweltpolitik. Es ist gar nicht möglich, eine Umweltpolitik anderen Ressorts nebenzuordnen - genauso wie man Bio-Getreide nicht Hafer, Roggen und Dinkel nebenordnen würde. Ein "Ministerium für Umwelt" muss sich zwangsweise bei den anderen Ministerien einmischenStattdessen schlage ich vor, mit dem Attribut "ökologisch nachhaltig" (oder "umweltbewusst") zu arbeiten. Es gibt ökologisch nachhaltige Wirtschaftspolitik, umweltbewusste Bildungspolitik, umweltbewusste Familienpolitik usw.

Deswegen ist die einzig sinnvolle Aufgabe, die ein "Umweltministerium" haben kann, sich bei den anderen Ministerien einzumischen und darüber zu wachen, dass die in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich umweltbewusste Politik machen. Hendricks Vorschläge mögen in die Zuständigkeitsbereiche anderer Ministerien fallen - aber das heißt nicht, dass sie nicht auch in ihrem Zuständigkeitsbereich liegen.

Ein eigenes Bundesministerium für Umwelt ist insofern eigentlich sogar irreführend, da Umweltfragen letztlich genauso wie Menschenrechtsfragen nicht Aspekte, sondern immer Grundlage jeder Debatte sein müssen. Die Gestaltung von Landwirtschafts-, Bildungs-, Familien-, Wirtschaftspolitik etc. muss immer unter dem Primat des Grundgesetzes und damit auch unter dem Primat der ökologischen Nachhaltigkeit geschehen.

Fehlendes Umweltbewusstsein in allen anderen Minsterien

In einer WWF-Studie aus dem Jahr 2014 wurde anhand von Interviews mit Mitarbeitern der unterschiedlichen Parteien und Ministerien untersucht, welchen Stellenwert das Thema Biodiversität in der Politik tatsächlich hat. Das erwartbare Ergebnis war, dass abgesehen vom Umweltministerium keines der Ministerien eine zeitgemäße Sensibilität für Umweltfragen aufweist. Seitdem hat sich daran nichts geändert, wie man an den Reaktionen des Kanzleramts und der anderen Ministerien auf das Programm der Umweltministerin unschwer erkennen kann.

Die Logik vieler Ministerien in Umweltfragen kommt dabei erstmal harmlos daher: Um etwa Biodiversität zu fördern, werde Geld gebraucht - und das müsse erstmal erwirtschaftet werden. Die wirtschaftliche Entwicklung sei also Voraussetzung für Biodiversitätsschutz. Womit sie völlig außer Acht lassen, dass moderne wirtschaftliche Mechanismen die eigentliche Ursache für den prekären Zustand der Biodiversität sind.

Zahlreiche weitere Aspekte dieser Schieflage beleuchtet der Umweltsoziologe und Autor der zitierten Studie Norman Laws in einem umfassenden Werk, in dem er auf die Umgestaltung von Politik auf dem Weg zu einer nachhaltigen Gestaltung von Gesellschaft, Politik und Wirtschaft eingeht. Dabei betont er insbesondere, dass anstelle eines neben- oder sogar nachgeordneten Umweltministeriums eine paradigmatische Neuorientierung aller Ressorts Ziel sein sollte:

"Entfällt die Notwendigkeit als Reparaturbetrieb bzw. nachsorgend und reaktiv handeln zu müssen, besteht kein Bedarf an entsprechenden Institutionen oder umfangreichen Policy-Regimen. Eine Prämissenneuorientierung mit entsprechend kongruenten politischen, ökonomischen und ökologischen Grundorientierungen könnte zunächst einmal einen wesentlich höheren Einsatz an Ressourcen (materieller wie intellektueller Kraftaufwand) bedeuten. Sind die Grundbedingungen negativer Entwicklung jedoch entfallen und die strukturellen Grundlagen für eine Neuausrichtung geschaffen, mag insgesamt ein geringerer Aufwand zur Ausgestaltung mancher Einzelpolitiken die Folge sein." (Laws: Biodiversität. Baden-Baden, 2015, S. 388)

Biodiversitätspolitik der zweiten Ebene

Norman Laws' Vorschläge für eine zukünftige Umweltpolitik gehen weit über die zaghaften Schritte des Umweltprogramms 2030 hinaus: Zu den relevanten Themen zählt er unter dem Schlagwort der "Biodiversitätspolitik zweiter Ebene" unter anderem die Umverteilung von Vermögen, die Einschränkung von Werbung, von wirtschaftlichem Wachstum, von Mehrwertproduktion und -abschöpfung (anarchische Produktion) und die Einschränkung oder Abschaffung von Zinsen (Vollgeld). Auf politischer Ebene bedeute das selbstverständlich die Einbeziehung von Akteuren, die bisher nur eine Randrolle gespielt haben. Konzentriert sich die Initiative auf ein isoliertes Ministerium bzw. politisches Ressort, ist ein solches Programm zum Scheitern verurteilt.

Frau Hendricks verlässt mit ihrem Umweltprogramm also keinesfalls den Zuständigkeitsbereich ihres Hauses. Im Gegenteil: Auf dem Weg in eine ökologisch nachhaltige Zukunft werden wir den Zuständigkeitsbereich des Umweltministeriums noch viel weiter fassen müssen.

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